Ökoprojekte

Mit der Realisierung von Bauprojekten sind häufig Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, zu deren Ausgleich die Bauherren nach §§ 4 und 5 des Landschaftsgesetztes NRW verpflichtet sind.

Da viele Bauherren oder Investoren häufig nicht über ausreichend geeignete Flächen verfügen, auf denen zur Wiederherstellung der gestörten Funktionen des Naturhaushaltes oder der Landschaft Ausgleichs- und Erstatzmaßnahmen erfolgen können, bieten wir an, auf unserem Grundeigentum nach Maßgabe der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve Aufwertungsmaßnahmen in Form von ökologischen Werteinheiten (Öko-Punkte) durchzuführen, die wir den Interessenten dann gerne in einem sogenannten Flächenpool zur Verfügung stellen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei der Umsetzung von Ökoprojekten. Egal ob die Umsetzung einer Streuobstwiese, eines Waldes oder andere Auflagen erforderlich sind, sichern wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung engagierte und professionell Arbeit zu.

Bitte sprechen Sie uns an.